Ernährungsberatung ist im österreichischen Gesundheitssystem leider keine Kassenleistung. SVS-versicherte (Gewerbetreibende sowie Landwirt*innen) können eine Rückerstattung von 100€
beantragen: Infos zum Gesundheitshunderter
Private Zusatzversicherungen mit inkludiertem ambulanten Tarif erstatten in den meisten Fällen das
Beratungshonorar. Reiche dazu bei deiner Zusatzversicherung die ärztliche Anordnung der ernährungsmedizinischen Beratung gemeinsam mit meiner Honorarnote ein.