(auch online oder per Telefon möglich)
statt 240€
Einzulösen innerhalb von 3 Monaten ab dem ersten Termin
€ 550,-
Einzulösen innerhalb von 6 Monaten ab dem ersten Termin
Ernährungsberatung ist im österreichischen Gesundheitssystem leider keine Kassenleistung. SVS-versicherte (Gewerbetreibende sowie Landwirt*innen) können eine Rückerstattung von 100€ beantragen: Infos zum Gesundheitshunderter
Private Zusatzversicherungen mit inkludiertem ambulanten Tarif erstatten in den meisten Fällen das Beratungshonorar. Reiche dazu bei deiner Zusatzversicherung die ärztliche Anordnung der ernährungsmedizinischen Beratung gemeinsam mit meiner Honorarnote ein.